{"id":48,"date":"2016-11-18T11:02:30","date_gmt":"2016-11-18T10:02:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.pixelperfect-design.at\/alazar\/?page_id=48"},"modified":"2023-01-10T15:14:31","modified_gmt":"2023-01-10T14:14:31","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fb-personal.at\/cms\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div id=\"pl-48\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-48-0\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-48-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-48-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><div class=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\">\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB\u00b4s) Arbeitskr\u00e4fte\u00fcberlassung FB Personalmanagement GmbH<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitskr\u00e4fte\u00fcberlassungsunternehmen, der FB Personalmanagement GesmbH, kurz <strong><em>FB Personal<\/em><\/strong> und dem Besch\u00e4ftigerbetrieb, im folgenden <strong><em>Besch\u00e4ftiger<\/em><\/strong> genannt.<\/p>\n<p>1.2 FB Personal und Besch\u00e4ftiger vereinbaren die Geltung dieser AGB nicht nur f\u00fcr das erste Rechtsgesch\u00e4ft, sondern ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr s\u00e4mtliche weitere Gesch\u00e4fte, wie insbesondere Folge- und Zusatzauftr\u00e4ge. Diese AGB und sonstige Bestimmungen des Einzelvertrages gelten auch dann fort, wenn FB Personal \u00fcber einen urspr\u00fcnglich vereinbarten oder beabsichtigten Endtermin hinaus Arbeitskr\u00e4fte zur Verf\u00fcgung stellt oder wenn die Anforderung von Arbeitskr\u00e4ften m\u00fcndlich erfolgt ist.<\/p>\n<p>1.3 FB Personal erkl\u00e4rt, Vertr\u00e4ge nur auf Grund dieser AGB abschlie\u00dfen zu wollen. Allf\u00e4lligen Vertragsbedingungen des Besch\u00e4ftigers wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Diese gelten nur dann, wenn dies ausdr\u00fccklich und schriftlich vereinbart wird. Wird ausnahmsweise die Geltung anderer Vertragsbedingungen vereinbart, so gelten deren Bestimmungen nur soweit sie nicht mit einzelnen Bestimmungen dieser AGB kollidieren. Nicht kollidierende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen. In Rahmenvereinbarungen getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit den Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen; im \u00dcbrigen werden die Rahmenvereinbarungen durch diese AGB erg\u00e4nzt.<\/p>\n<p>1.4 FB Personal wird diese AGB \u00fcber Verlangen des Besch\u00e4ftigers jederzeit nochmals ausfolgen. Die AGB k\u00f6nnen dar\u00fcber hinaus \u00fcber die Webseite: www.fb-personal.at abgerufen und ausgedruckt werden.<\/p>\n<p>1.5 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen zu diesen AGB oder zum Einzelvertrag bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Erkl\u00e4rungen per Telefax entsprechen dem Schriftlichkeitserfordernis, nicht jedoch Mitteilungen per Email. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden zu diesen AGB nicht bestehen.<\/p>\n<p>1.6 \u00dcberlassene Arbeitskr\u00e4fte von FB Personal sind weder zur Abgabe von Willens- und Wissenserkl\u00e4rungen f\u00fcr den Besch\u00e4ftiger noch zum Inkasso berechtigt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>2. Vertragsabschluss<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>2.1 Angebote von FB Personal sind freibleibend. Der Vertrag kommt entweder durch Unterfertigung des Angebotes oder der Auftragsbest\u00e4tigung durch den Besch\u00e4ftiger oder durch \u00dcbersendung einer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung seitens FB Personal oder durch Aufnahme der Besch\u00e4ftigung der \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte nach Angebotslegung durch FB Personal zustande.<\/p>\n<p>2.2 Die besonderen Bedingungen der einzelnen \u00dcberlassung wie Beginn und Dauer des Arbeitseinsatzes, Qualifikation der \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte und Ort des Arbeitseinsatzes sowie Stundentarife ergeben sich ausschlie\u00dflich aus den von beiden Vertragsteilen unterfertigten Vertragsunterlagen oder aus der Auftragsbest\u00e4tigung von FB Personal.<\/p>\n<p>2.3 Bei einer unbefristeten \u00dcberlassung von Arbeitskr\u00e4ften hat der Besch\u00e4ftiger den Vertrag mindestens drei\u00dfig Werktage vor dem letzten Einsatztag der jeweiligen Arbeitskraft schriftlich zu k\u00fcndigen. Das Einlangen einer Mitteilung \u00fcber den letzten Einsatztag bei FB Personal ist ausreichend und ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>3. Leistungsumfang<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>3.1 FB Personal besch\u00e4ftigt Arbeitskr\u00e4fte zur \u00dcberlassung an Dritte und \u00fcbernimmt in eigener und selbst\u00e4ndiger Organisation die Bereitstellung von Arbeitskr\u00e4ften an den Besch\u00e4ftiger. Die \u00dcberlassung erfolgt unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitskr\u00e4fte\u00fcberlassungsgesetzes (A\u00dcG).<\/p>\n<p>3.2 Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Arbeitskr\u00e4ften, nicht die Erbringung bestimmter Leistungen. Die \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte arbeiten unter der F\u00fchrung, Weisung und Verantwortung des Besch\u00e4ftigers, FB Personal schuldet insbesondere keinen wie immer gearteten Arbeitserfolg.<\/p>\n<p>3.3 FB Personal ist berechtigt, in Vertragsunterlagen angef\u00fchrte oder bereits \u00fcberlassene Arbeitskr\u00e4fte jederzeit durch andere gleichwertige Personen zu ersetzen.<\/p>\n<p>3.4 Sollte ein Kunde einen von FB Personal vorgeschlagenen Kandidaten vor Ablauf von zw\u00f6lf Monaten nach der Vorstellung der Bewerbungsunterlagen einstellen, wird dies als erfolgreiche Vermittlung angesehen. FB Personal ist somit berechtigt, das Erfolgshonorar lt. Tarifliste nachzufordern. Dies gilt auch bei Personen, die in einem Zeitraum von 6 Monaten ab dem erstmaligen Vorstellen bei dem Besch\u00e4ftiger einen Dienstvertrag mit diesem abschlie\u00dfen, sofern dieser Erstkontakt \u00fcber FB Personal erfolgt ist.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>4. Honorar (Stundentarif, Stundensatz)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>4.1 Die H\u00f6he des jeweiligen Honorars (Stundentarif, Stundensatz) ergibt sich aus dem vom Besch\u00e4ftiger unterfertigten Angebot oder aus der Auftragsbest\u00e4tigung von FB Personal. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot seitens FB Personal erteilt, so kann FB Personal jenes Honorar geltend machen, das seinen \u00fcblichen Konditionen oder einem angemessenen Entgelt entspricht.<\/p>\n<p>4.2 \u00c4ndern sich nach der Auftragserteilung die Entlohnungsbestimmungen f\u00fcr die \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassung, ist FB Personal berechtigt, das vereinbarte Honorar (Stundentarif) im selben Ausma\u00df wie die Entlohnungserh\u00f6hung anzuheben. Sollten Arbeitskr\u00e4fte \u00fcber einen vereinbarten oder voraussichtlichen Endtermin hinaus besch\u00e4ftigt werden, gilt das vereinbarte Honorar (Stundentarife) auch \u00fcber diesen Termin hinaus.<\/p>\n<p>4.3 Das im Angebot oder in der Auftragsbest\u00e4tigung angef\u00fchrte Honorar (Stundentarif) beinhaltet s\u00e4mtliche Lohn\/Gehaltskosten sowie alle Lohn\/Gehaltsnebenkosten, die von FB Personal nach den aktuell geltenden \u00f6sterreichischen Abgabenbestimmungen abzuf\u00fchren sind. Sollten Zulagen nicht im Stundentarif inkludiert sein, werden diese explizit ausgewiesen und verrechnet. Der angef\u00fchrte Stundentarif ist zuzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer geschuldet.<\/p>\n<p>4.4 Wenn nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, ist FB Personal zur w\u00f6chentlichen Abrechnung berechtigt. Das Honorar ist bei Rechnungserhalt bzw. innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug und spesenfrei auf das Konto von FB Personal zu \u00fcberweisen.<\/p>\n<p>4.5 Bei Zahlungsverzug hat der Besch\u00e4ftiger FB Personal s\u00e4mtliche dadurch entstandenen zweckm\u00e4\u00dfigen und notwendigen Kosten, wie insbesondere Aufwendungen f\u00fcr Mahnungen, Inkassoversuche und allf\u00e4llige gerichtliche oder au\u00dfergerichtliche Rechtsanwaltskosten sowie gesetzliche Verzugszinsen zu ersetzen.<\/p>\n<p>4.6 Der Besch\u00e4ftiger ist nicht berechtigt, Forderungen oder Anspr\u00fcche gegen\u00fcber FB Personal mit dem Honorar f\u00fcr die \u00dcberlassung der Arbeitskr\u00e4fte aufzurechnen, sofern nicht die Forderungen des Besch\u00e4ftigers gerichtlich festgestellt oder von FB Personal schriftlich anerkannt wurden (Aufrechnungsverbot). Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an dem f\u00fcr die Arbeitskr\u00e4fte\u00fcberlassung geschuldeten Honorar besteht nicht.<\/p>\n<p>4.7 Grundlage f\u00fcr die Abrechnung des Honorars sind die vom Besch\u00e4ftiger oder dessen Gehilfen nach Beendigung der Arbeitszeit vor Ort zumindest einmal monatlich zu unterschreibenden und mit Firmenstempel zu versehenden T\u00e4tigkeitsnachweise (Stundennachweise). Diese m\u00fcssen bis sp\u00e4testens f\u00fcnften des Folgemonats bei FB Personal eingelangt sein. Der Besch\u00e4ftiger verpflichtet sich, Sorge daf\u00fcr zu tragen, dass der Stundennachweis bei FB Personal eingeht. Werden die Stundennachweise weder vom Besch\u00e4ftiger noch seinen Gehilfen unterfertigt, ist FB Personal \u2013 sofern es sich um einen Einsatz bei einem Dritten handelt \u2013 berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Stundennachweise vom Kunden des Besch\u00e4ftigers verbindlich unterfertigen zu lassen. Mit der Unterfertigung der Stundennachweise durch den Besch\u00e4ftiger, dessen Gehilfen oder den Kunden des Besch\u00e4ftigers werden die geleisteten Stunden rechtsverbindlich festgestellt. Unterfertigt auch der Kunde des Besch\u00e4ftigers die Stundennachweise nicht, sind die Aufzeichnungen von FB Personal Basis f\u00fcr die Abrechnung. Die Beweislast daf\u00fcr, dass die in den Aufzeichnungen von FB Personal angef\u00fchrten Stunden tats\u00e4chlich nicht geleistet wurden, tr\u00e4gt der Besch\u00e4ftiger.<\/p>\n<p>4.8 \u00dcber Aufforderung von FB Personal ist der Besch\u00e4ftiger zur Vorlage einer Bonit\u00e4tsauskunft verpflichtet. Ergibt diese Auskunft eine unterdurchschnittliche Bonit\u00e4t ist der Besch\u00e4ftiger verpflichtet, dem \u00dcberlasser umgehend eine abstrakte Bankgarantie eines inl\u00e4ndischen Bankinstitutes f\u00fcr das bereits f\u00e4llige und das im n\u00e4chsten Monat f\u00e4llig werdende \u00dcberlassungsentgelt auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>5. Allgemeine Pflichten des Besch\u00e4ftigers<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>5.1 \u00a0FB Personal \u00fcbermittelt dem Besch\u00e4ftiger Daten von MitarbeiterInnen oder BewerberInnen entsprechend der Anforderungen des Besch\u00e4ftigers zur Erf\u00fcllung der beauftragten Leistungen. Der Besch\u00e4ftiger verpflichtet sich in diesem Zusammenhang zur Einhaltung der Bestimmungen des DSG und der DSGVO, insbesondere Art 32 (erforderliche Ma\u00dfnahmen zur Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit) und zur Mitwirkung hinsichtlich der Wahrung der Rechte der Betroffenen, wie beispielsweise Auskunftsrechte. Personenbezogene Daten von MitarbeiterInnen oder BewerberInnen, die zu keinem Vertragsverh\u00e4ltnis gef\u00fchrt haben, sind vom Besch\u00e4ftiger unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen.<\/p>\n<p>5.2 Der Besch\u00e4ftiger ist verpflichtet, s\u00e4mtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere das ArbeitnehmerInnenschutzG, das Arbeitskr\u00e4fte\u00fcberlassungsgesetz, das Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten. Verletzt der Besch\u00e4ftiger gesetzliche Bestimmungen, so h\u00e4lt dieser FB Personal f\u00fcr allf\u00e4llige daraus resultierende Nachteile schad- und klaglos.<\/p>\n<p>5.3 Der Besch\u00e4ftiger ist verpflichtet, die erforderlichen Unterweisungs-, Aufkl\u00e4rungs- und Gefahrenabwehrma\u00dfnahmen zu setzen und den \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften ordnungsgem\u00e4\u00dfe und sichere Schutzbekleidung, Werkzeuge, Ausr\u00fcstung, Arbeitsmittel und Arbeitsschutzausr\u00fcstung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Kosten allenfalls gesetzlich vorgeschriebener oder betriebsbedingter medizinischer Untersuchungen gehen zu Lasten des Besch\u00e4ftigers.<\/p>\n<p>5.4 Dem Besch\u00e4ftiger steht hinsichtlich der \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte die Anleitungs-, Weisungs- und Aufsichtspflicht zu und er wird die Arbeitskr\u00e4fte in die Handhabung der Ger\u00e4te und Maschinen einschulen und unterweisen. Schriftliche Nachweise \u00fcber notwendige Einschulungen oder Unterweisungen sind FB Personal auf deren Verlangen vorzulegen und es sind alle erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen.<\/p>\n<p>5.5 Der Besch\u00e4ftiger wird die \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte nur entsprechend der allenfalls in der Einzelvereinbarung vereinbarten Qualifikation und im dort vorgesehenen T\u00e4tigkeitsgebiet einsetzen. Er wird den Arbeitskr\u00e4ften keine Anweisungen zu T\u00e4tigkeiten geben, f\u00fcr die diese nicht qualifiziert sind. Falls der Besch\u00e4ftiger beabsichtigt, w\u00e4hrend der Dauer des Arbeitskr\u00e4fteeinsatzes den Ort, die Arbeitszeit oder die Art der vereinbarten T\u00e4tigkeit zu \u00e4ndern, ist er verpflichtet, FB Personal davon direkt und unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen, damit FB Personal selbst ihren Arbeitskr\u00e4ften neue Anweisungen geben kann.<\/p>\n<p>5.6 Der Besch\u00e4ftiger hat den \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften w\u00e4hrend des Arbeitseinsatzes f\u00fcr pers\u00f6nliche Sachen, insbesondere Kleidung und f\u00fcr allenfalls FB Personal zur Verf\u00fcgung gestelltes Handwerkszeug und sonstige Ausr\u00fcstung, versperrbare K\u00e4sten und R\u00e4umlichkeiten zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>5.7 Unterbleibt der Einsatz von \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften aus Gr\u00fcnden, die nicht von FB Personal verschuldet worden sind, bleibt der Besch\u00e4ftiger zur vollen Entgeltsleistung verpflichtet. Dies gilt auch bei Nichtverwendung der \u00fcberlassenen Arbeitnehmer wegen eines unabwendbaren Ereignisses.<\/p>\n<p>5.8 Der Besch\u00e4ftiger verpflichtet sich, \u00fcberlassene Arbeitskr\u00e4fte von FB Personal nicht abzuwerben es sei denn, es wird eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen FB Personal und dem Besch\u00e4ftiger getroffen.<\/p>\n<p>5.9 Eine \u00dcberlassung von Arbeitskr\u00e4ften an Betriebe, die von Streik oder Aussperrung betroffen sind, erfolgt aufgrund \u00a79 A\u00dcG nicht. Der Besch\u00e4ftiger hat daher FB Personal derartige Umst\u00e4nde unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p>5.10 FB Personal ist berechtigt, zur \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung der Verpflichtungen des Besch\u00e4ftigers den Ort des Arbeitseinsatzes jederzeit zu betreten und die erforderlichen Ausk\u00fcnfte einzuholen.<\/p>\n<p>5.11 F\u00e4llt eine Arbeitskraft aus welchem Grund auch immer aus oder erscheint nicht am vereinbarten Einsatzort, hat der Besch\u00e4ftiger FB Personal umgehend in Kenntnis zu setzen. FB Personal wird in solchen F\u00e4llen m\u00f6glichst rasch daf\u00fcr Sorge tragen, dass eine Arbeitskraft zur Verf\u00fcgung gestellt wird.<\/p>\n<p>5.12 Das an die \u00fcberlassene Arbeitskraft zu bezahlende Entgelt richtet sich nach dem in dem jeweiligen Besch\u00e4ftigungsbetrieb g\u00fcltigen Kollektivvertrag bzw. der orts\u00fcblichen Entlohnung der jeweiligen Berufsgruppe. Der Besch\u00e4ftiger hat daher FB Personal vor Abschluss des Vertrages vollst\u00e4ndig \u00fcber den anzuwendenden Kollektivvertrag und \u00fcber allf\u00e4llige relevante Betriebsvereinbarungen oder ein Arbeitszeitmodell zu informieren.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>6. Vorzeitige Beendigung des Vertrages<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>6.1 FB Personal ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzul\u00f6sen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn: a. der Besch\u00e4ftiger mit einer Zahlung, zu der er gegen\u00fcber FB Personal verpflichtet ist, trotz Mahnung und \u00a0Setzung einer Nachfrist von mehr als sieben Tagen in Verzug ist; b. der Besch\u00e4ftiger gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verst\u00f6\u00dft; c. der Besch\u00e4ftiger seiner Leitungs-, Aufsichts- oder F\u00fcrsorgepflicht gegen\u00fcber den \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften nicht nachkommt; d. \u00fcber das Verm\u00f6gen des Besch\u00e4ftigers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren er\u00f6ffnet oder die Er\u00f6ffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird; e. im Betrieb des Besch\u00e4ftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt; oder die Leistungen von FB Personal wegen h\u00f6herer Gewalt, Krankheit oder Unfall einer oder mehrerer Arbeitskr\u00e4fte unterbleiben.<\/p>\n<p>6.2 Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen, ist FB Personal bei Zahlungsverzug des Besch\u00e4ftigers von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Abberufung der \u00fcberlassenen Arbeitnehmer auf Kosten des Besch\u00e4ftigers berechtigt.<\/p>\n<p>6.3 Wird der Vertrag aus Gr\u00fcnden, die in der Sph\u00e4re des Besch\u00e4ftigers liegen, vorzeitig aufgel\u00f6st oder werden aus einem solchen Grund die Arbeitnehmer von FB Personal zur\u00fcckberufen, kann der Besch\u00e4ftiger keine Anspr\u00fcche, insbesondere aus Gew\u00e4hrleistung oder Schadenersatz, gegen FB Personal geltend machen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>7. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>7.1 FB Personal leistet daf\u00fcr Gew\u00e4hr, dass die zur Verf\u00fcgung gestellten Arbeitskr\u00e4fte ihre Zustimmung zur \u00dcberlassung an Dritte gegeben haben und arbeitsbereit sind. FB Personal schuldet nur dann eine besondere Qualifikation der Arbeitskr\u00e4fte, wenn eine solche im beiderseits unterfertigten Angebot oder in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich angef\u00fchrt ist, ansonsten gilt eine durchschnittliche Qualifikation als vereinbart.<\/p>\n<p>7.2 FB Personal leistet nur f\u00fcr jene Qualifikation der Arbeitskr\u00e4fte Gew\u00e4hr, die durch Einsichtnahme in Zeugnisse der \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte \u00fcberpr\u00fcfbar sind.<\/p>\n<p>7.3 Der Besch\u00e4ftiger ist umgehend nach Beginn der \u00dcberlassung verpflichtet, die \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte hinsichtlich Qualifikation und Arbeitsbereitschaft zu \u00fcberpr\u00fcfen. Entspricht eine \u00fcberlassene Arbeitskraft der vereinbarten Qualifikation oder Arbeitsbereitschaft nicht, sind allf\u00e4llige M\u00e4ngel unter genauer Angabe dieser FB Personal umgehend, jedenfalls aber binnen 48 Stunden, schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls Anspr\u00fcche wegen Gew\u00e4hrleistung und Schadenersatz ausgeschlossen sind.<\/p>\n<p>7.4 Liegt ein von FB Personal zu vertretender Mangel vor und verlangt der Besch\u00e4ftiger rechtzeitig Verbesserung, wird diese durch Austausch der betreffenden Arbeitskraft innerhalb angemessener Frist erbracht.<\/p>\n<p>7.5 Eine allf\u00e4llige Mangelhaftigkeit hat der Besch\u00e4ftiger in den ersten sechs Monaten ab \u00dcberlassung der Arbeitskr\u00e4fte nachzuweisen.<\/p>\n<p>7.6 Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche des Besch\u00e4ftigers sind bei sonstigem Verlust binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>8. Haftung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>8.1 FB Personal trifft keine Haftung f\u00fcr allf\u00e4llige durch \u00fcberlassene Arbeitskr\u00e4fte verursachte beim Besch\u00e4ftiger oder bei Dritten entstandene Sch\u00e4den. FB Personal haftet nicht f\u00fcr Verlust, Diebstahl oder Besch\u00e4digung von zur Verf\u00fcgung gestellten Werkzeugen, Zeichnungen, Mustern, Vorrichtungen und sonstigen \u00fcbergebenen Sachen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der \u00fcberlassenen Arbeitskraft Geld, Wertpapiere, kostbare oder empfindliche Sachen anvertraut werden.<\/p>\n<p>8.2 Vor der Inbetriebnahme von Fahrzeugen oder Ger\u00e4ten, f\u00fcr die eine Bewilligung oder Berechtigung erforderlich ist, hat der Besch\u00e4ftiger das Vorhandensein der entsprechenden Bewilligungen oder Berechtigungen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Unterl\u00e4sst der Besch\u00e4ftiger diese \u00dcberpr\u00fcfung, sind Anspr\u00fcche aller Art gegen FB Personal ausgeschlossen. Eine Haftung f\u00fcr \u00fcberlassene Lenker von Motorfahrzeugen oder Baumaschinen bei Unf\u00e4llen, sei es f\u00fcr K\u00f6rperverletzungen oder Materialsch\u00e4den, die der Besch\u00e4ftiger, dessen Personal oder Dritte erleiden, ist ausgeschlossen. Es obliegt dem Besch\u00e4ftiger, s\u00e4mtliche erforderlichen Versicherungen abzuschlie\u00dfen, um sich gegen die oben genannten Risiken zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>8.3 Bei Abberufung oder Austausch von Arbeitskr\u00e4ften sind wie immer geartete Anspr\u00fcche gegen FB Personal ausgeschlossen. Hat der Besch\u00e4ftiger die vorzeitige Vertragsaufl\u00f6sung oder Abberufung von Arbeitskr\u00e4ften zu vertreten, haftet er FB Personal f\u00fcr die daraus entstehenden Nachteile. Der Besch\u00e4ftiger hat in diesen F\u00e4llen das Entgelt bis zum urspr\u00fcnglich beabsichtigten oder vereinbarten \u00dcberlassungsende zu bezahlen.<\/p>\n<p>8.4 F\u00fcr das Unterbleiben oder die Verz\u00f6gerung der Arbeitsleistungen, insbesondere bei h\u00f6herer Gewalt, Krankheit oder Unfall der \u00fcberlassenen Arbeitskraft, haftet FB Personal nicht. F\u00fcr Folge- und Verm\u00f6genssch\u00e4den, von \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften verursachte Produktionsausf\u00e4lle und f\u00fcr P\u00f6naleverpflichtungen, die der Besch\u00e4ftiger gegen\u00fcber seinem Kunden eingegangen ist, besteht keine Haftung.<\/p>\n<p>8.5 Der Besch\u00e4ftiger haftet FB Personal f\u00fcr s\u00e4mtliche Nachteile, die dieser durch Verletzung einer vom Besch\u00e4ftiger wahrzunehmenden Vertragspflicht erleidet. Insbesondere hat der Besch\u00e4ftiger auch daf\u00fcr Sorge zu sorgen, dass die \u00fcberlassene Arbeitskraft die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes idgF einh\u00e4lt. Etwaige Strafen, welche aus Gesetzes\u00fcbertretungen beim Besch\u00e4ftiger resultieren, sind von diesem zu tragen.<\/p>\n<p>8.6 Dar\u00fcber hinaus ist eine Haftung von FB Personal auf grobes Verschulden und Vorsatz beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>9. Allgemeines<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>9.1 \u00c4nderungen der Firma, der Anschrift, der Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Besch\u00e4ftiger an FB Personal umgehend schriftlich bekannt zu geben.<\/p>\n<p>9.2 F\u00fcr Streitigkeiten zwischen FB Personal und dem Besch\u00e4ftiger ist das sachlich in Betracht kommende Gericht zust\u00e4ndig, das f\u00fcr die auftragsausf\u00fchrende FB Personal \u2013 Niederlassung ma\u00dfgeblich ist. FB Personal ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtstand des Besch\u00e4ftigers zu klagen.<\/p>\n<p>9.3 Besch\u00e4ftiger und FB Personal vereinbaren die Anwendung \u00d6sterreichischen Rechts, auch wenn der Ort des Arbeitseinsatzes im Ausland liegt.<\/p>\n<p>9.4 Als Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand wird Wien vereinbart.<\/p>\n<p>9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Einzelvereinbarung unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Anstatt der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung vereinbaren die Vertragsteile die Geltung einer wirksamen Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der urspr\u00fcnglichen Bestimmung soweit wie m\u00f6glich entspricht.<\/p>\n<p>Stand: 2023<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p class=\"excerpt\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB\u00b4s) Arbeitskr\u00e4fte\u00fcberlassung FB Personalmanagement GmbH 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitskr\u00e4fte\u00fcberlassungsunternehmen, der FB Personalmanagement GesmbH, kurz FB Personal und dem Besch\u00e4ftigerbetrieb, im folgenden Besch\u00e4ftiger genannt. 1.2 FB Personal und Besch\u00e4ftiger vereinbaren die Geltung dieser AGB nicht nur f\u00fcr das erste Rechtsgesch\u00e4ft, sondern ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr s\u00e4mtliche weitere Gesch\u00e4fte, wie insbesondere Folge-&hellip; <a href=\"https:\/\/www.fb-personal.at\/cms\/agb\/\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.fb-personal.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/48"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.fb-personal.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.fb-personal.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fb-personal.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fb-personal.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=48"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.fb-personal.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/48\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":307,"href":"https:\/\/www.fb-personal.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/48\/revisions\/307"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.fb-personal.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=48"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}