Häufige Fragen

Wie bin ich sozial abgesichert?
  • Als Zeitarbeiter/In sind Sie so gut abgesichert wie in jedem anderen Dienstverhältnis, und Sie sind damit Kranken-, Pensions-, und Arbeitslosenversichert.
  • Urlaubsanspruch: Anspruch auf bezahlten Urlaub- 25 Tage Urlaub pro Arbeitsjahr (aliquot).
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13.+14. Gehalt) laut Kollektivvertrag.
  • Kranken versicherung/Krankenstand:Voll kranken-, unfall- , und arbeitslosenversichert.
  • Kündigungsfristen: Kündigungsfrist und Kündigungstermin laut Kollektivvertrag und Angestelltengesetz.
  • Abfertigung neu/ Mitarbeitervorsorgekasse: Die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge gehen an die Mitarbeitervorsorgekasse.
  • Kollektivvertrag: Der Kollektivvertrag regelt unter anderem auch klar Themen wie Arbeitszeiten, Überstunden, Fahrkostenersatz, Nächtigungsgelder, freie Tage, Karenz usw.
Wie schaut mein Dienstvertrag aus?
  • Als Zeitarbeiter/In haben Sie ein klar geregeltes Dienstverhältnis.
  • Unterschied zur direkten Anstellung: Sie haben einen Dienstvertrag mit Ihrem Personaldienstleister, der Sie dann an Ihre Einsatzunternehmen entsendet. Die Details sind in der Überlassungsmitteilung geregelt.
  • Am Ende Ihrer Überlassung kümmert sich Ihr Betreuer darum, so rasch wie möglich einen neuen Einsatz zu finden.
  • Durchschnittlich jeder dritte Zeitarbeiter wir im Einsatzbetrieb fix angestellt.
Was verdiene ich als Zeitarbeiter/in?
  • Als Leiharbeiter/In haben Sie einen geregelten Monatslohn. Sie verdienen gleich viel, teilweise sogar mehr als Ihre direkt angestellten Kollegen.
  • Zeitarbeit ist seit 2002 in einem eigenen Kollektivvertrag (AKÜ) geregelt. Wenn der KV des Einsatzbetriebs für Sie günstiger wäre, werden Sie danach bezahlt.
  • In manchen Branchen haben Sie als Zeitarbeiter einen höheren Lohn-Anspruch als Ihre direkt angestellten Kollegen. Ihr Lohn liegt auf alle Fälle über dem Durchschnitt der österreichischen Kollektivverträge.